In Deutschland leben schätzungsweise 26 Millionen Hunde und Katzen. Für unsere liebsten Mitbewohner:innen gibt es bereits einige Regeln. Von Hundesteuer bis Meldepflicht, die deutsche Bürokratie macht auch bei Haustieren nicht Halt. Und wie vielen anderen Bereichen – wie dem neuen Pfandsystem – ändert sich zum Schutz der Tiere vermutlich schon sehr bald etwas. Schon heute gibt es ein Tierschutzgesetz, das die sogenannte Qualzucht verbietet. Allerdings fehlen oft klare Definitionen. Deshalb soll ein neuer Entwurf den Rechtsrahmen schärfen, um das gezielte Züchten von Tieren mit bestimmten Leiden eindeutig zu untersagen.
Das Aus für Qualzuchtrassen
Knickohren, ein niedliches Gesicht ganz nach dem Kindchen-Schema: die Schottische Faltohrkatze ist seit Jahren eine beliebte Moderasse. Zu ihrer Berühmtheit gelangte sie durch zahlreiche Prominente, die sie besitzen – dazu gehören Claudia Schiffer oder auch Taylor Swift. Gerade durch Letztere wollen immer mehr Menschen weltweit diese Rassekatze haben.
Was viele aber nicht wissen: Die Faltohrkatze ist das prominenteste Beispiel für Qualzucht. Die nach vorne abgeknickten Ohren sind Folge eines Gendefekts, der Knorpel- und Knochenschäden im gesamten Körper verursacht und den Katzen Schmerzen zufügt. Für ihr niedliches Aussehen zahlen die Tiere einen hohen Preis.
Nun soll zu solchen Qualzuchtrassen eine neue Regelung entstehen. Das EU-Parlament stimmte bereits im Juni diesen Jahres mit großer Mehrheit für ein besseres Tierschutzgesetz von Hunden und Katzen. Unter anderem soll künftig verboten sein, gezielt Tiere mit Qualzucht-Merkmalen zu züchten. Außerdem soll auch die Präsentation und Vermarktung von Qualzuchten verboten werden, um die Nachfrage zu senken. Damit wäre es vorbei mit der unkritischen Darstellung von diesen Katzen in den sozialen Medien.
Weitere geplante Neuerungen

Darüber hinaus wird eine bundesweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht (mittels Mikrochip) für Hunde und Katzen wird gefordert. So soll illegaler Handel und unkontrollierte Vermehrung besser verfolgt werden können. Die Kommunen sollen sogar die Möglichkeit erhalten, eine Kastrationspflicht für freilaufende, fortpflanzungsfähige Katzen in ihrem Gebiet zu verordnen.
Das Gesetz befindet sich im Novellierungsprozess (basierend auf einem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft). Die endgültige Form der Verbote steht noch nicht fest und wird im politischen Prozess und im Trilog zwischen Parlament und Rat verhandelt. Die klare Tendenz ist jedoch die drastische Einschränkung der Qualzucht bei Katzen.
Bevor das Tierschutzgesetz formell verabschiedet wird, muss aber noch einige letzte Schritte erfolgen. Das Parlament, Rat und Ausschuss verhandeln im sogenannten Trilog um eine Einigung. Die Tendenz geht jedoch klar dahin, dass die Qualzucht bei Katzen eingeschränkt werden soll. Der Deutsche Tierschutzverband betont: „Wer sich für einen tierischen Gefährten interessiert, sollte bitte niemals eine Faltohrkatze von Züchter*innen oder im Internet kaufen, um die Qual dieser Tiere nicht weiter zu fördern“. Genügend andere tolle – und schmerzfreie – Tiere gebe es schließlich auch.