Seit Anfang November wird die Coronavirus-Situation in Bayern und in München immer kritischer. Die Ansteckungsrate ist so rasant gestiegen, dass die Krankenhäuser fast überlastet sind. Im Moment steht die bayerische Krankenhausampel auf Rot. Das bedeutet, dass mehr als 80 Prozent der verfügbaren Intensivbetten belegt sind.
Und es sieht nicht so aus, als würde sich die Situation in nächster Zeit verbessern: Die Reproduktionszahl für München liegt bei 1,45. Mit anderen Worten: Statistisch gesehen stecken 100 Infizierte 145 Menschen neu an. Außerdem meldete das Robert-Koch-Institut gestern eine 7-Tage-Inzidenz von 496,6 für München, so hoch wie noch nie.
Als Reaktion auf diese dramatische Situation gaben Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter und der Stab für außergewöhnliche Veranstaltungen gestern bekannt, dass der Christkindlmarkt und der Winterzauber in diesem Winter nicht stattfinden werden. „Alles andere wäre eine nicht zu rechtfertigende Erhöhung der Ansteckungsgefahr und zudem ein falsches Signal“, so Reiter.
Dies folgt auf die Ankündigung der letzten Woche, dass nur geimpfte und genesene Personen Zugang zu der Veranstaltung haben sollten. Dies stieß sowohl bei den Kliniken als auch bei der Gesundheitsbehörde auf Kritik. Sie wiesen darauf hin, dass weder der Marienplatz noch der Viktualienmarkt eingezäunt werden können und somit die Zahl der Gäste nicht begrenzt oder kontrolliert werden kann.
Jedenfalls fällt der Weihnachtsmarkt auf dem Marienplatz nun schon das zweite Jahr in Folge aus, und für die Budenbetreiber könnte es keine schlechtere Nachricht sein. Fast alle hatten bereits mit dem Aufbau der Ständl begonnen oder diesen sogar abgeschlossen, ihre Produkte bestellt und fertiggestellt. Die finanziellen Einbußen summieren sich also bereits. Bürgermeister Reiter behauptete in seiner gestrigen Botschaft aber auch, dass die Stadtverwaltung einen „finanziellen Ausgleich“ für die Standbetreiber schaffen will.
Private Märkte sind erlaubt – gemäß der 2-G-plus-Regel
Trotz der Absage dieser beiden großen Weihnachtsmärkte dürfen private Märkte stattfinden. Die unabdingbare Voraussetzung ist, dass sie die 2-G-plus-Regel anwenden. Das bedeutet, dass sie nicht nur den Zugang der Gäste kontrollieren müssen, sondern auch nur die Genesenen und Geimpften einreisen dürfen – allerdings nur mit einem kürzlich durchgeführten negativen Test.
Gleichzeitig nutzte der OB die Gelegenheit, um an die Münchnerinnen und Münchner zu appellieren, die noch nicht geimpft sind. Er wies darauf hin, dass die kritische Situation zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass sich nicht genügend Menschen haben impfen lassen.