Die Ride-Hailing-Fans unter euch dürfen aufatmen: Die von der Stadt München eingeführten Preise für Uber, Bolt und ähnliche Services gelten vorerst nicht mehr. Wenn das klassische Taxi bisher zu teuer war und der ÖPNV wegen Bauarbeiten zu viel Ärger machte, waren die Dienstleistungen der Ride-Hailing-Unternehmen für viele die ideale Lösung. Durch die neue Allgemeinverfügung der Stadt änderte sich dies, was Unternehmen wie Kundinnen und Kunden gleichermaßen verärgerte. Die Fahrdienstanbieter reichten Klage ein – mit Erfolg. Laut Gericht darf es keine Mindestpreise für Uber und Co. in München geben.
Die Beweggründe der Stadt

München hatte die Mindestpreise zunächst eingeführt, weil der Verdacht bestand, dass die Unternehmen sich nicht an den gesetzlichen Mindestlohn hielten. Auch andere arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben haben diese regelmäßig missachtet. Taxifahrer und -fahrerinnen hatten darüber hinaus für einen faireren Wettbewerb demonstriert. Im April beschloss München die Allgemeinverfügung, im Juli trat sie in Kraft.
Sie galt in erster Linie für kurzfristige Fahrten und legte einen Mindestpreis von 5,20€ pro Fahrt fest, hinzu kamen weitere 2,70€ pro Kilometer. Davon ausgenommen waren Fahrten, die ihr mindestens eine Stunde im Voraus gebucht hattet. Die Auswirkungen der Allgemeinverfügungen trafen die Ride-Hailing-Anbieter spürbar: Bolt etwa verzeichnete eine verringerte Nachfrage von 44%. Die Taxiunternehmen konnten sich dagegen über einen leichten Zuwachs freuen. Uber, Bolt und Co. wehrten sich mit einer Klage und können sich nun über einen ersten Teilsieg freuen.
Gerichtsbeschluss: Keine Mindestpreise für Uber und Co.

Das Verwaltungsgericht München hat insgesamt fünf Eilanträgen stattgegeben, die sich gegen die Einführung der Mindestpreise aussprachen. Somit müssen sich mehrere dieser Unternehmen nicht an die Mindestpreise halten. Die Entscheidungen in den Hauptsachverfahren stehen aktuell noch aus, jedoch stuft das Gericht die Allgemeinverfügung als „voraussichtlich insgesamt rechtswidrig“ ein.
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Somit könnt ihr euch künftig wieder über günstige Fahrten per Ride-Hailing freuen. Dabei ist München nicht die erste Stadt, die Mindestpreise für Services dieser Art festlegte. Die Stadt Köln hatte zuvor dasselbe getan. Das dortige Verwaltungsgericht hatte diese jedoch bereits im Juli diesen Jahres gestoppt. Dank dieser Präzedenzfälle müsst ihr euch in naher Zukunft vermutlich keine Mindestpreise für Uber und Co. befürchten und könnt bis zu 40% günstigere Fahrten gegenüber herkömmlichen Taxis genießen. Und vielleicht seid ihr dank Waymo bald sogar ganz ohne Fahrer oder Fahrerin unterwegs.