Große Aufregung in den sozialen Netzwerken vor dem Start des 191. Oktoberfestes: Wer auf der Theresienwiese Content produzieren und damit Geld verdienen möchte, muss tief in die Tasche greifen. Egal ob gesponserte Beiträge, Affiliate-Marketing, Produktplatzierungen, Kollaborationen oder monetarisierte Videos auf YouTube, Instagram und TikTok: Wenn mit Aufnahmen vom Festgelände kommerzielle Zwecke verfolgt werden sollen, wird vorab eine kostenpflichtige Lizenz benötigt. Zwar basiert diese Vorschrift im Kern auf der Oktoberfestverordnung von 2016, doch die Stadt München hat die Bestimmungen für Content Creator nun noch präziser formuliert.
Das müssen Content Creator auf dem Oktoberfest beachten
Die Abwicklung der Anträge übernimmt die Agentur Brandness GmbH im Auftrag der Stadt. Wie teuer die Genehmigung wird, legt die Stadt im Einzelfall fest, wobei unter anderem die Reichweite des Accounts sowie die Einnahmen durch Markenpartner entscheidend sind. Wer uneinsichtig ohne Vorab-Anmeldung gewerblichen Content veröffentlicht, kommt nicht ohne Weiteres davon, da die Stadt während der Wiesn gezielte Kontrollgänge sowie ein intensives Screening durchführt. Personen, die gegen die Vorschriften verstoßen, erwarten zwar kein Bußgeld, dafür aber eine deutlich teurere Nachlizenzierung.
Ganz anders sieht es beim schwäbischen Rivalen aus: Auf dem bald startenden Cannstatter Wasen verlangt die Veranstaltungsgesellschaft aktuell keine Lizenzgebühren für kommerziellen Social-Media-Content. Dass die Münchner Festleitung bei kommerziellen PR-Aktionen jedoch keinen Spaß versteht, ist bereits bekannt: Während sich internationale Promis zu Tausenden auf dem Fest zeigen, ist Paris Hilton seit ihrer ungenehmigten Dosen-Prosecco-Werbung im goldenen Dirndl aus dem Jahr 2006 seit 2007 als Persona non grata dauerhaft von der Wiesn verbannt. Selbst Promis wie Cathy Hummels haben für Events wie ihren bekannten „Wiesnbummel“ eine entsprechende Lizenz eingeholt, damit die geladenen Gäste rechtssicher berichten und posten dürfen.
Selbst mit einer gültigen Lizenz in der Tasche haben Content Creator auf der Theresienwiese keineswegs freie Fahrt, denn bestimmte Vorschriften und Verhaltensregeln gelten ohne Ausnahme weiter. So bleiben Livestreams auf sämtlichen Plattformen aus Sicherheitsgründen für alle Besucher gleichermaßen verboten. Wer Wege blockiert, andere Gäste stört oder mit Maskottchen und Werbeaktionen auffällt, riskiert Ärger mit der Festleitung. Zudem greift beim Filmen stets das Urheber- und Persönlichkeitsrecht: Fremde Personen dürfen keinesfalls ohne ihr Einverständnis aufgenommen werden. Möchtet ihr direkt aus den Festzelten berichten, reicht die städtische Lizenz ohnehin nicht aus, denn hier entscheidet das Hausrecht der jeweiligen Wiesnwirte, die eine eigene Erlaubnis erteilen müssen.
Was für den privaten Wiesnbesuch gilt
Trotz der hitzigen Debatte im Netz gibt es für normale Festgäste eine klare Entwarnung: Wer Fotos oder Videos für private Zwecke auf Social Media teilt, muss selbstverständlich keine Gebühren zahlen. Ebenso entkräftet die Stadt Sorgen rund um die geschützten Begriffe „Oktoberfest“ oder „Wiesn“: Die Markenrechte der Stadt verbieten die Nutzung zwar bei der Vermarktung eigener Produkte oder Dienstleistungen, im allgemeinen Sprachgebrauch dürfen die Wörter jedoch weiterhin rein beschreibend und anlassbezogen verwendet werden. Normale Besucher können ihre schönsten Momente auf dem Volksfest also weiterhin völlig sorgenfrei festhalten und teilen.