Habt ihr euch schon einmal gefragt, warum es in München so extrem schwierig ist, eine bezahlbare Wohnung zu finden? Oder habt ihr euch während des Oktoberfests schon einmal über die absurd hohen Übernachtungspreise in München gewundert? Ein wesentlicher Grund dafür liegt oft in Unterkünften, die dauerhaft an Touristen vermietet werden, anstatt als regulärer Wohnraum zu dienen. Ob einfache Zimmer für hunderte Euro oder Apartments für rund 1.000 Euro pro Nacht, insbesondere zur Wiesn-Zeit treibt die Aussicht auf das schnelle Geld mit den Wiesn-Gästen zu absurden Preisspitzen. Genau dieses Vorgehen verschärft die Lage auf dem ohnehin angespannten Münchner Wohnungsmarkt. Um Städten und Kommunen mehr Handlungsspielraum beim Einschränken von Kurzzeitvermietungen einzuräumen, bringt die EU-Kommission neue, einheitliche Kriterien auf den Weg. In Bayern treffen diese Pläne bereits auf breite Zustimmung.
Angespannte Situation auf dem Münchner Wohnungsmarkt

Die neuen EU-Regeln sollen es Kommunen zukünftig erleichtern, die Vermietung an Touristen rechtssicher einzuschränken. EU-Kommissar für Energie und Wohnen, Dan Jørgensen, betonte bei der Vorstellung des Entwurfs, dass normale Arbeitnehmer wie Lehrkräfte oder Pflegekräfte es sich oft nicht mehr leisten können, an den Orten zu leben, wo sie auch arbeiten. Der Münchner Mieterverein und der Deutsche Mieterbund Landesverband Bayern unter Geschäftsführerin Monika Schmid-Balzert befürworten den Schritt ausdrücklich. Hinzu kommt, dass München ohnehin schon als die teuerste Mieterstadt Deutschlands gilt. Laut Angaben des Münchner Mietervereins sind die Angebotsmieten in den letzten 10 Jahren bereits um die Hälfte angestiegen.
Das Problem der Zweckentfremdung und Untermietung an Touristen existiert nicht nur München und auch nicht nur in Deutschland. Über Portale wie Airbnb, Booking.com oder Check24 lassen sich Wohnungen in verschiedensten Touristengegenden als Kurzzeitmiete zu deutlich höheren Preisen vermieten, als es bei normalen Mietwohnungen der Fall wäre. Diese Art von Profitmaximierung führt jedoch dazu, dass regulärer Wohnraum der lokalen Bevölkerung entzogen wird.
Registrierungspflicht und 8-Wochen-Grenze

Schon heute könnte die Landeshauptstadt versuchen, illegale Ferienwohnungen über das bayerische Zweckentfremdungsgesetz einzudämmen. In München gilt jedoch die Vorgabe, dass eine gesamte Unterkunft maximal acht Wochen im Kalenderjahr ohne Genehmigung Feriengästen überlassen werden darf. Wer einzelne Zimmer im eigenen Wohnraum vermietet, fällt meist nicht einmal unter diese Frist. Die Herausforderung für die Stadtverwaltung war bisher jedoch vor allem die Kontrolle, da Plattformen die Vermieteradressen im Regelfall nicht preisgaben.
Ebenso haben viele Kommunen keine Informationen darüber, wie viele Wohnungen über Buchungsplattformen angeboten werden. Das soll sich durch eine verbindliche Registrierungspflicht ändern. Während andere bayerische Kommunen wie Oberstdorf oder Regensburg die Pläne ebenfalls begrüßen, kommt Kritik vom Deutschen Ferienhausverband. Leiterin Michelle Schwefel verweist darauf, dass Ferienunterkünfte nur einen Bruchteil des Gesamtwohnungsbestands ausmachen und die Hauptursachen der Krise eher in hohen Baukosten und fehlendem Neubau liegen.
Für alle Münchner Mieter bleibt jedenfalls zu hoffen, dass die neuen Vorgaben künftig wieder für etwas mehr Entlastung auf dem heimischen Wohnungsmarkt sorgen.